Landgericht uneinig beim Mietspiegel

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Gerade erst zerschlug die 63. Kammer des Landgerichts den Berliner Mietspiegel („untauglich“), jetzt setzt die 67. Kammer desselben Gerichts die Scherben in einem anderen Fall wieder zusammen: Die ortsübliche Miete sei damit stichhaltiger zu bestimmen als durch Gutachten, heißt es im Urteil. Und so geht’s wohl weiter: Mal verliert der Mieter, mal die Eigentümerin (hier: die „Deutsche Wohnen“) – sicher gewinnen nur die Anwälte. Es kommentiert CP-Gastautor Friedrich Hebbel: „Daß der Mensch, der doch die Wahrheit so flieht, den Spiegel erfunden hat, ist die größte historische Merkwürdigkeit.“

Spiegel können im Zusammenhang mit Wohnungen übrigens ziemlich gefährlich werden – habe ich selbst gerade erlebt. Bei 20 Grad und Sonnenschein riecht‘s plötzlich nach Kohleofen, erster Gedanke: Die Nachbarn drehen durch. Zweiter Gedanke: Die haben doch gar keinen. Dritter Gedanke: Warum kokelt denn da mein Fenster vor sich hin ... Na ja, Sie ahnen es schon: Die hochstehende Frühlingssonne hat im kleinen Spiegel auf dem Tisch den perfekten Winkel gefunden, um den Fensterrahmen wie mit einem Schneidbrenner zu durchtrennen. Bloß nicht dran denken: Was alles hätte passieren können (wenn z.B. da eine Gardine gehangen hätte).