Landgericht uneinig beim Mietspiegel

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Gerade erst zerschlug die 63. Kammer des Landgerichts den Berliner Mietspiegel („untauglich“), jetzt setzt die 67. Kammer desselben Gerichts die Scherben in einem anderen Fall wieder zusammen: Die ortsübliche Miete sei damit stichhaltiger zu bestimmen als durch Gutachten, heißt es im Urteil.