Berliner Datenschutzrecht im Verzug
Im Abgeordnetenhaus bahnt sich eine peinliche Verspätung an: Bis zum 25.5. muss das Berliner Datenschutzrecht an die neue „Datenschutzgrundverordnung“ angepasst sein (es gilt die VÖ im Amtsblatt), aber das ist kaum noch zu schaffen - im Ausschuss wurde das Thema erstmal wieder abgesetzt, weil die Grünen noch „erheblichen Beratungsbedarf“ reklamierten. Die Materie sei eben „nicht ganz einfach“, sagt der Abgeordnete Stefan Ziller, und „für alle neu“, aber: „Wir tun unser Bestes.“ Zuvor hatte bereits der Senat wegen der drohenden Fristüberschreitung auf das reguläre Mitzeichnungsverfahren verzichtet.