Innensenator Geisel wehrt sich gegen Kritik am Antidiskriminierungsgesetz

Mit dem Gesetzentwurf würden keine neuen Straftatbestände geschaffen, schreibt Geisel. Es gehe nur um Schadensersatz. Aus dem Checkpoint. Von Ann-Kathrin Hipp

Innensenator Geisel wehrt sich gegen Kritik am Antidiskriminierungsgesetz
Foto: Paul Zinken/dpa

Sie haben Post: In einem Brief an Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat Innensenator Andreas Geisel (SPD) sich hinter die Berliner Polizei UND das Landesantidiskriminierungsgesetz gestellt und bedauert, dass essentielle Punkte in der „aufgeregten Diskussion der vergangenen Tage“ untergegangen sind. Der Kern: Der Gesetzesentwurf enthalte keine neuen Straf- und Ordnungswidrigkeitentatbestände. Neu sei nur, dass es „Schadensersatz und Entschädigungsansprüche gegen das Land Berlin – und gerade nicht gegen einzelne Dienstkräfte – im Falle von Diskriminierungen durch die öffentliche Verwaltung Berlins vorsieht“.