Innensenator Geisel wehrt sich gegen Kritik am Antidiskriminierungsgesetz
Mit dem Gesetzentwurf würden keine neuen Straftatbestände geschaffen, schreibt Geisel. Es gehe nur um Schadensersatz. Aus dem Checkpoint. Von Ann-Kathrin Hipp
Sie haben Post: In einem Brief an Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat Innensenator Andreas Geisel (SPD) sich hinter die Berliner Polizei UND das Landesantidiskriminierungsgesetz gestellt und bedauert, dass essentielle Punkte in der „aufgeregten Diskussion der vergangenen Tage“ untergegangen sind. Der Kern: Der Gesetzesentwurf enthalte keine neuen Straf- und Ordnungswidrigkeitentatbestände. Neu sei nur, dass es „Schadensersatz und Entschädigungsansprüche gegen das Land Berlin – und gerade nicht gegen einzelne Dienstkräfte – im Falle von Diskriminierungen durch die öffentliche Verwaltung Berlins vorsieht“. Die Beweisführungslast liegt dabei „zunächst bei der betroffenen Person“. Mit einer Klagewelle rechnet Geisel nicht. „Nach dem Landesantidiskriminierungsgesetz dürften angesichts des professionellen und rechtskonformen Verhaltens der in Berlin tätigen Polizistinnen und Polizisten auf sehr seltenen Ausnahmen beschränkt sein.“ Mit freundlichen Grüßen.