Paarung für die Wissenschaft

Und nun zum Sex: Im Mittelpunkt steht Dr. Daniela Vallentin, Emmy-Noether-Stipendiatin an der FU (Abteilung Verhaltensbiologie, Leitung: Prof. Constance Scharff) und eine der Antragstellerinnen des Clusterantrags „NeuroCure 3“ in der Exzellenzstrategie. Für ein Forschungsprojekt mit Nachtigallen hat die Wissenschaftlerin eine ERC-Förderung in Millionenhöhe eingeworben („Starting Grant“, 1,5 Mio), sie ist also gewissermaßen die personalisierte Standort-Hoffnung des Regierenden Wissenschaftssenators Michael Müller. Doch jetzt droht diese Berliner Karriere an grüner Prüdokratie zu scheitern.

Dr. Vallentin hatte am 26.7.17 beantragt, max. 10 Nachtigallen pro Jahr aus Gehegen in Berliner Parks entnehmen und ihnen vorübergehend Elektrode einpflanzen zu dürfen – sie erhofft sich von der Untersuchung einzelner Nervenzellen bei der gesanglichen Kommunikation Erkenntnisse zum besseren Verständnis von Autismus bei Kindern. Am 9.11.17 lehnte die von den Grünen geführte Umweltverwaltung den Antrag ab: Solche Versuche erlaubt das Lageso nur bei Zuchttieren. Um das renommierte Projekt zu retten, forcierte die Wissenschaftlerin nun den Aufbau einer eigenen Zucht: Drei weibliche Vögelchen hatte sie bereits erworben, als sie per Mail darum bat, diese zum Zweck der Fortpflanzung mit freifliegenden männlichen Fliegenschnäppern verkuppeln zu dürfen – doch wieder lehnte die grüne Verwaltung ab: Erst müsse der schriftliche Nachweis erbracht sein, dass es in ganz Deutschland keinen einzigen Züchter gibt, der gerade paarungsbereite Nachtigalleriche verleiht oder verkauft.

Die Forscherin begab sich wieder auf die Suche, vergeblich. Nur ein einziger Händler stellte Tiere in Aussicht, ohne Garantie und erst für den Herbst – zu spät: Ende April beginnt die Brutzeit, es droht der Verlust der EU-Förderung. Am 28.2.18 legte Vallentin der Umweltverwaltung darüber einen 80 Seiten starken Bericht vor, verbunden mit der Bitte, jetzt drei Nachtigall-Männchen zur Befruchtung von drei Nachtigall-Weibchen aus der Natur entnehmen und nach dem Akt dorthin wieder entlassen zu dürfen. Die Antwort: Dafür muss erst ein vollständiger Neuantrag eingereicht werden, weil die Entnahme von drei Tieren zur Zucht vom Erstantrag abweicht. Eine Genehmigung vor Ende der Brutzeit ist somit nicht mehr zu erwarten.

Der Fall des Scientus interruptus zieht sich inzwischen über sieben Monate hin und füllt mehrere Aktenordner. Dutzende Mails wurden deswegen versandt, mehrmals haben die Staatssekretäre Steffen Krach (Wissenschaft) und Stefan Tidow (Umwelt) darüber gesprochen. Es geht um die Frage, ob drei freifliegende Nachtigallen mit drei anderen Nachtigallen Sex haben dürfen. Kein Küken aus der Zucht wird gequält oder getötet, es wird nicht die x-te neue Gesichtscreme getestet, sondern der Hintergrund einer menschlichen Erkrankung erforscht. Aber ein grüner Staatssekretär bläst lieber einem Leuchtturmprojekt der Wissenschaftslandschaft von Michael Müller das Licht aus, als drei Vögel miteinander vögeln zu lassen (und das in Berlin). Unis anderer Städte freuen sich schon: Die Förderung ist an die Person gebunden, nicht an die Institution.