Wozu gibt es noch mal die Ordnungsamt-Online-App?
Ums Blech, das 1,2 millionenfach in der Stadt rumsteht, ging es hier gestern schon. Jetzt gibt es neue Zahlen zu abgeschleppten Autos. Die könnten in diesem Jahr einen neuen Höchstwert erreichen. 2018 wurden auf Veranlassung der Polizei 33.464 Pkw, die Kreuzungen, Radwege oder Busspuren blockierten, umgesetzt, im ersten Halbjahr 2019 schon 17.536 Fahrzeuge (Q: Anfrage von FDP-Innenpolitiker Marcel Luthe). Und das, obwohl die BVG immer noch nicht selbst abschleppen kann, weil die nötigen Verwaltungsvorschriften auch mehr als ein Jahr nach Inkrafttreten des Mobilitätsgesetzes noch fehlen. Immerhin kann die BVG den Umweg über die Polizei weglassen und direkt die Ordnungsämter einschalten. So hat sie bis Ende Juli bereits 5892 Autos umstellen lassen.
Wer dagegen als Privatperson Parkverstöße über die Ordnungsamt-Online-App meldet, kann darauf lange warten. Die Abarbeitung einzeln eingehender Meldungen wäre „unverhältnismäßig“, teilt Ordnungsstadtrat Andy Hehmke (SPD) aus Friedrichshain-Kreuzberg auf Anfrage von Thomas Weigelt (Grüne) mit. Und „schlichtweg auch nicht erforderlich“, weil Bürger sich ja auch direkt an die „Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten“ (das Amt ist seit April 2018 übrigens von einer Frau besetzt, Anm. d. Redaktion) wenden könnten. „Die Tätigkeit der Beschäftigten des Ordnungsamtes besteht letztendlich auch lediglich darin, Verstöße festzustellen und anzuzeigen“, schreibt Hehmke. Und auf die Nachfrage, ob das Bezirksamt gedenke, eingehende Anzeigen in Zukunft wenigstens an die Bußgeldstelle weiterzuleiten: „Nachdem die Anzeigenden jeweils den Hinweis darauf bekommen, Feststellungen direkt an die Bußgeldstelle melden zu können, erübrigt sich eine Weiterleitung durch das Ordnungsamt.“ Was war noch mal der Sinn der Ordnungsamt-Online-App?