„Nahezu nichts korrekt“: Beim Zensus 2022 häufen sich in Berlin die Pannen

Kaum gestartet und schon läuft es schief mit der statistischen Datenerhebung in Berlin. Checkpoint-Leser haben uns ihre Erfahrungen geschildert. Vier Kurzberichte. Von Lorenz Maroldt

„Nahezu nichts korrekt“: Beim Zensus 2022 häufen sich in Berlin die Pannen
Ab 16. Mai wird in ganz Deutschland ein stichprobenartig ausgewählter Teil der Bevölkerung befragt. Es geht etwa um Alter, Familienstand oder Wohn- und Arbeitssituation. Die Ergebnisse sind Grundlage für viele politische und wirtschaftliche Entscheidungen. Foto: Daniel Karmann/dpa

Wie dringend notwendig der „Zensus 2022“ (unter Kaiser Augustus „Volkszählung“, unter Kanzler Kohl „Volksbefragung“) für die Statistiker ist, zeigen die Fehler in ihren Fragebögen – offenbar wissen die gar nichts. Da das Amt telefonisch kaum zu erreichen ist (dauerbesetzt), wenden sich viele Betroffene an den Checkpoint. Hier vier Beispiele:

Leserin A wurde gefragt, ob Sie Eigentümerin eines Hauses sei, das sich zwei Kilometer entfernt von ihr befindet – mit dem sie aber noch nie etwas zu tun hatte („nicht im Entferntesten“). Sie sagt: „Bei den Fragen war nahezu nichts korrekt.“

Bei Leser B führte die Online-Anmeldung mit Zugangsnummer und Aktivierungscode zu einer komplett falschen Adresse.

Leserin C beklagt sich über „völlig missverständliche Formulierungen“ – da beim Amt niemand antwortete, schrieb sie einfach irgendwas rein.

Bei Leser D kam auch Post an für den Vater (2020 verstorben) und für den Großvater (1969 verstorben) – jetzt fragt er sich, welchen Wert die Befragung bei so einer Basis überhaupt hat.

Wir haben das Statistische Bundesamt gefragt, wie das alles sein kann, hier die Antwort (Auszug):

Die Angaben zu den angeschriebenen Personen der Gebäude- und Wohnungszählung stammen generell aus verschiedenen Quellen der öffentlichen Verwaltung. Dazu gehören zum Beispiel Grundsteuerstellen oder Vermessungsämter. Da diese Stellen vielfältige Aufgaben erfüllen, kann es unter Umständen einige Zeit in Anspruch nehmen, bis Änderungen oder Aktualisierungen vorgenommen werden können.”

Und das Gleiche haben wir dann auch noch mal das bei uns zuständige Amt für Statistik Berlin-Brandenburg gefragt – die Antwort hier:

Die Daten der Angeschriebenen stammen „aus den Ver- und Entsorgungsunternehmen sowie aus dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem.“ Für einen Abgleich von Daten mit dem Sterberegister „existiert keine gesetzliche Grundlage“ und „die persönlichen Angaben der Befragten müssen streng geheim gehalten werden“. So dürften zwar Daten von den Einwohnermeldeämtern übermittelt werden, aber „nicht zurückfließen“. Das klingt jedenfalls alles sehr nach Überschwemmung.