Effiziente Beurkundung

Aus der „SZ“: „Sofern sich die Geburt eines Kindes deutscher Staatsbürger im Ausland ‚ereignet‘, so ist eine Nachbeurkundung erforderlich. Sich in Rio ereignende Geburten fallen in die Zuständigkeit des Standesamts I in Berlin. Dieses Amt teilt mit: ‚Die durchschnittliche Bearbeitungszeit (…) beträgt  33 Monate, maximal 4 ½ Jahre.‘ Und weiter: „Sobald die Urkunden fertig sind, werden Sie unverzüglich von Ihrer Auslandsvertretung informiert.‘ (…) Kein Wunder, dass die deutsche Effizienz dort so berühmt ist.“ Jawoll, unverzüglich!