Auch in Milieuschutzgebieten werden weiter Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt

Um der Gentrifizierung in Berlin zu trotzen, gilt seit 2015 in Milieuschutzgebieten ein Umwandungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen. Umgewandelt wird trotzdem weiter fleißig, auch in Milieuschutzgebieten. Das zeigen neue Zahlen: Stadtweit sind 2018 rund 12.800 Mietwohnungen zu Eigentumswohnungen geworden. Der Trend ist allerdings positiv: Es waren nämlich 3500 weniger als im Jahr davor. In Gebieten, die unter Milieuschutz stehen, sind 5200 Wohnungen umgewandelt worden (2017 noch 7700). Die Krux liegt hier – wie so oft – in diversen Ausnahmetatbeständen, die gerne genutzt werden.
Wie wirkungslos Milieuschutz sein kann, hat mein Kollege Christian Hönicke kürzlich in seinem Pankow-Newsletter (Anmeldung hier) beschrieben. In der Schönhauser Allee 69 und in der Buchholzer Straße 5A in Prenzlauer Berg flatterten Umwandlungsbescheide in die Briefkästen der schockierten Anwohner. Beide Häuser gehören zum gleichen Investorengeflecht mit Hauptsitz auf Zypern – und sollen modernisiert und zu hochwertige Eigentumswohnungen werden. Baustadtrat Vollrad Kuhn (Grüne) zeigt sich machtlos und verweist auf § 172 BauGB: Wenn der Eigentümer zusagt, die neuen Eigentumswohnungen innerhalb der ersten sieben Jahre nicht zu verkaufen, wird die Umwandlung auch im Milieuschutzgebiet erlaubt.