Keine Impfung am Zweitwohnsitz
Impfling werden, ist nicht leicht – z.B. muss Berlin der Hauptwohnsitz sein. Wer keinen Termin zum Ummelden bekommt, muss also nach „Hause“. Von Lorenz Maroldt.
Wochenlang versuchten Berlinerinnen und Berliner vergeblich, eine wichtige Impf-Information zu erhalten. Aber wo sie auch anriefen, die Antwort war im Wesentlichen immer die gleiche: Oh, das weiß ich jetzt auch nicht, das müssen wir mal besprechen. Es geht dabei um den Ort der Impfung für diejenigen, die sich nicht an ihrem Hauptwohnsitz aufhalten – und das gilt gerade in Berlin für viele Menschen. Es hatte schon einen guten Grund, warum der Senat die Zweitwohnungssteuer eingeführt hat: Da kommt man auf Masse (am 31.12.20 offiziell gemeldet: 122.391 Personen). Aber auch diejenigen, die ihre Eltern oder Großeltern zur Pflege nach Berlin geholt haben, fragen sich (nachdem es die Behörden nicht beantworten konnten): Müssen wir die 90jährige Mutter wirklich zweimal mitten in der Pandemie nur zum Impfen zurück nach Mönchengladbach oder sonst wohin karren?
Die Antwort lautet: JA (auch wenn die Gesundheitsverwaltung seit nunmehr drei Wochen, genauer: seit dem 11.1., nicht in der Lage ist, auf diese eigentlich doch einfache Frage zu antworten) – geimpft wird am Erstwohnsitz, jedenfalls nach derzeitigem Stand (auch andere Länder wie Schleswig-Holsten halten das so). Während also die Politik einerseits vor dem Reisen warnt, initiiert sie zugleich eine biblische Massenwanderung wie einst zu Zeiten von Maria und Josef. Und falls Sie auf die Idee kommen sollen, doch noch schnell in Berlin Ihren Hauptwohnsitz anzumelden: Es gibt derzeit (Stand heute früh) berlinweit null online buchbare Termine beim Bürgeramt (in Zahlen: 0).