Neue Grundsteuer: Härtefallklausel gilt nicht für Mieterinnen und Mieter

Die Grundsteuer wird auf die Miete umgelegt. Dennoch werden Mieter in der neuen Gesetzgebung benachteiligt. Der Berliner Mieterverein ist empört und stellt Forderungen. Von Daniel Böldt

Neue Grundsteuer: Härtefallklausel gilt nicht für Mieterinnen und Mieter
Foto: IMAGO / Jochen Eckel

Eine Frage, die Schmidt seinem Finanzsenator hätte stellen können: Gilt die geplante Härtefallregelung für Eigentümer bei der neuen Grundsteuer eigentlich auch für Mieter?

Zur Erinnerung: Die Grundsteuer wird über die Betriebskostenabrechnung auf die Miete umgelegt. Extreme Steigerungen betreffen also auch Mieterinnen und Mieter. Da Schmidt die Frage nicht gestellt hat, haben wir mal übernommen. Die kurze Antwort der Finanzverwaltung, ob die Härtefallregelung auch für Mieter gilt: nein. (Die lange ersparen wir ihnen.)

Dem Berliner Mieterverein geht unterdessen die ganze Praxis der Umlage gegen den Strich. Da die Mieterinnen und Mieter „nicht von dem Wert des Grundeigentums profitieren“ gehöre die Grundsteuer „aus den Betriebskosten gestrichen“, sagte Geschäftsführerin Ulrike Hamann-Onnertz dem Checkpoint.