„Wenn Gesetze angewendet würden“: Experte für Immissionsschutzrecht sieht Berliner Böllerei de facto schon verboten
Laut Experte Ralf Schaaf gibt es diverse Gesetze gegen Silvesterböllerei. Für die Umweltverwaltung hingegen gilt Bundes- vor Landesrecht. Ein Fest für Juristen! Von Stefan Jacobs
Aus Sicht von Ralf Schaaf, Experte für Immissionsschutzrecht, ist die Böllerei längst verboten. Silvesterfeuerwerk beruhe nur auf einer Ausnahme in der Sprengstoffverordnung – die sich nur auf die Pyrotechnik beziehe, aber nicht aufs Begleitprogramm. Das reiche vom Berliner Immissionsschutzgesetz (mit definierter Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr) übers Wasserrecht, das schon das Autowaschen auf der Straße wegen potentiell wassergefährdender Stoffeinträge verbiete, zu denen Sprengstoffreste noch mehr zählen dürften als Shampoo. Weiter gehe es mit dem Verbot, Abfall zu hinterlassen bis zum Bundesnaturschutzgesetz, das verbietet, „wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen“.
Die Umweltverwaltung teilt auf CP-Anfrage dazu mit, dass es für die Pyro-Frage nur die Bundesregelung gebe und dass das Berliner Immissionsschutzgesetz Silvester nicht gelte, weil Bundesrecht (also die Böller-Ausnahme) dem Landesrecht (also der Nachtruhe) vorgehe. Das Bundesnaturschutzgesetz gilt demzufolge auch Silvester, aber mutwilliges Beunruhigen von Tieren sei rechtlich etwas anderes als fahrlässiges. Klingt nach einem Fest für interessierte Juristen.