„Wenn Gesetze angewendet würden“: Experte für Immissionsschutzrecht sieht Berliner Böllerei de facto schon verboten

Laut Experte Ralf Schaaf gibt es diverse Gesetze gegen Silvesterböllerei. Für die Umweltverwaltung hingegen gilt Bundes- vor Landesrecht. Ein Fest für Juristen! Von Stefan Jacobs

„Wenn Gesetze angewendet würden“: Experte für Immissionsschutzrecht sieht Berliner Böllerei de facto schon verboten
Lärm, Müll, Immissionen - eigentlich gibt es diverse Gesetze, die gegen die Silvesterböllerei sprächen, nur angewandt müssten sie werden, meint Immissionsexperte Schaaf. Foto: Imago/Christophe Gateau

Aus Sicht von Ralf Schaaf, Experte für Immissionsschutzrecht, ist die Böllerei längst verboten. Silvesterfeuerwerk beruhe nur auf einer Ausnahme in der Sprengstoffverordnung – die sich nur auf die Pyrotechnik beziehe, aber nicht aufs Begleitprogramm. Das reiche vom Berliner Immissionsschutzgesetz (mit definierter Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr) übers Wasserrecht, das schon das Autowaschen auf der Straße wegen potentiell wassergefährdender Stoffeinträge verbiete, zu denen Sprengstoffreste noch mehr zählen dürften als Shampoo.