die juristischen und politischen Aufräumarbeiten nach dieser Silvesternacht dauern an. Polizei und Staatsanwaltschaft bündeln die Ermittlungen und wollen sich um schnelle Verurteilungen von Randalierern (gendern ist in diesem Fall nicht erforderlich) bemühen. Regiermeisterin und Innensenatorin wollen im Senat ein Paket einbringen, dessen Inhalt von mehr Jugendarbeit über 400 Körperkameras für Polizisten bis zu strengeren Regeln für Sprengstoff- und Waffenbesitz reicht. Stand Mittwochnachmittag liefen laut Polizei 281 Ermittlungsverfahren. Von 145 Festgenommenen waren 45 Deutsche. Die bisher daraus gezogenen Schlüsse richten sich nach dem politischen Lager. Die Begeisterung der Länder für ein von Berlin initiiertes Böllerverbot ist mäßig. Die gestern hier gestellte Frage, ob Berlin eins brauche, beantworteten bis zur Nacht mehr als vier Fünftel der fast 4000 Abstimmenden mit Ja.
Aus Sicht von Ralf Schaaf, Experte für Immissionsschutzrecht, ist die Böllerei längst verboten. Silvesterfeuerwerk beruhe nur auf einer Ausnahme in der Sprengstoffverordnung – die sich nur auf die Pyrotechnik beziehe, aber nicht aufs Begleitprogramm. Das reiche vom Berliner Immissionsschutzgesetz (mit definierter Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr) übers Wasserrecht, das schon das Autowaschen auf der Straße wegen potentiell wassergefährdender Stoffeinträge verbiete, zu denen Sprengstoffreste noch mehr zählen dürften als Shampoo.