Verstößt Vonovia auch gegen den Mietspiegel?
Hat Vonovia mit seinen Mieterhöhungen von bis zu 15 Prozent nicht nur gegen das Wohnungsbündnis, sondern in manchen Fällen auch gegen den Berliner Mietspiegel verstoßen? Das wirft der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV) dem Konzern jedenfalls vor. Vonovia erfinde bei Mieterhöhungsverlangen „neue wohnwerterhöhende Merkmale“, sagte Marcel Eupen, erster Vorsitzender des AMV, dem Checkpoint. Konkret geht es um die Merkmale „Gute Anbindung an den ÖPNV“ und „Gute Nahversorgung“, die in einer sogenannten Orientierungshilfe des Senats zum Mietspiegel nicht zu finden sind.
Vonovia widerspricht, gegen den Mietspiegel zu verstoßen. „Für die Orientierungshilfe ist im Mietspiegel vermerkt, dass ‚weitere ebenfalls gewichtige Merkmale im Rahmen der Merkmalgruppen zum Tragen kommen‘ können“, sagte Unternehmenssprecher Matthias Wulff dem Checkpoint. Die genannten Merkmale „bedeuten aus unserer Sicht einen erhöhten Wohnwert, weshalb wir sie anwenden“.
Allerdings wird zumindest die Qualität der Nahversorgung im Mietspiegel bereits an anderer Stelle berücksichtig, und zwar bei der Lage der Wohnung. Jeder Wohnung wird im Mietspiegel eine einfache, mittlere oder gute Lage zugewiesen, was sich entsprechend auf die Vergleichsmiete auswirkt. Berücksichtig wird dabei laut Mietspiegel explizit die Qualität der „Versorgungsangebote für den täglichen Bedarf“.
Ach ja: Die Frage, ob es auch Mieterhöhungen gibt, in denen eine „schlechte Anbindung an den ÖPNV“ oder eine „schlechte Nahversorgung“ als wohnwertmindernd berücksichtigt werden, beantwortete der Konzern nicht.