Es rumort in Berlins Behörde für Geflüchtete

Gerade erst hatte sich das Chaos um das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten gelegt. Jetzt sorgt ein Papier der Sozialverwaltung für Aufregung. Von Lorenz Maroldt

Es rumort in Berlins Behörde für Geflüchtete
Foto: Kay Nietfeld/dpa

Würden im Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten zum heutigen 4. Gründungstag Kerzen angezündet, sie flackerten wohl im Sturm der Empörung: Gestern wurde dort der Inhalt eines aktuellen, noch unveröffentlichten Papiers aus der Sozialverwaltung mit dem Titel „Zielstruktur GStU – Gesamtstädtische Unterbringung Wohnungsloser“ bekannt, und das hat es in sich. Demnach könnten etliche Aufgaben herausgelöst und wieder dem Lageso zugeschlagen werden. Gerade erst hatte das LAF, gegründet nach dem Chaos von 2015, die Startschwierigkeiten überwunden und zur Ruhe gefunden. Und jetzt kommt wieder alles neu für die 520 Bediensteten? Wird das Amt vielleicht sogar aufgelöst? Noch im August könnten die Weichen gestellt werden, im ersten Quartal 2021 müssten Senat und Parlament entscheiden.

In der Sozialverwaltung hieß es gestern Abend, die Diskussion hätte gerade erst begonnen, entschieden sei noch nichts. „Derartige Reformen setzt man in Berlin nicht mit Basta und einem Ruck um, sondern Schritt für Schritt und im Dialog.“ Denn immerhin soll hier mit der GStU „eine der größten Unterbringungsplattformen Europas“ entstehen, das LAF könne sich dann auf seine Kernaufgaben in der Flüchtlingsunterbringung konzentrieren. Ausgangspunkt der Überlegungen ist die Erkenntnis, dass die Wohnungslosenunterbringung besser organisiert werden muss – und da sprechen viele Stellen mit, u.a. die Bezirke. Da lautet die Aufgabe jetzt wohl vor allem, nicht die eine organisierte Unzuständigkeit (oder Vielzuständigkeit) einfach nur in die nächste zu überführen.