Wahlhelfer sollten fehlende Unterschrift bei Briefwahl ignorieren

Briefwähler müssen eine Erklärung unterzeichnen, sonst ist ihre Stimme ungültig. Der Leiter einer Schulung für Wahlhelfer in Wedding sah das offenbar anders. Von Ann-Kathrin Hipp

Wahlhelfer sollten fehlende Unterschrift bei Briefwahl ignorieren
Ein Berliner Schulungsleiter wollte die Entscheidung, ob eine Stimme ohne Unterschrift gültig ist, den Wahlhelfern überlassen. (Symbolbild) Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa

Apropos zählen: Briefwahlunterlagen sind grundsätzlich nur dann gültig, wenn die beiliegende eidesstattliche Erklärung unterschrieben ist. Zumindest in der Theorie. In der Praxis wurden Checkpoint-Informationen zufolge Teilnehmer:innen mehrerer Wahlhelfer-Schulungen im Cineplex Alhambra von ihrem Schulungsleiter angehalten, fehlende Unterschriften ggf. zu ignorieren. Die Begründung: Es wäre „schade“, die Stimmen „einfach wegzuschmeißen“; den jeweiligen Wahlvorsteher:innen sei überlassen, ob sie die Stimmzettel zulassen oder nicht. Gleich mal nachgefragt bei der Landeswahlleitung: „Ich würde es nicht als Panne bezeichnen, wenn Wahlhelfende, die an einer Schulung teilgenommen haben, etwas missverstehen“, teilt Geert Baasen mit. Gleichwohl werde die Kreiswahlleiterin die Wahlvorstände noch einmal auf die gesetzliche Regelung hinweisen. Für den Fall der Fälle, dass da noch wer was „missverstanden“ hat.