BVG verwirrt mit Fristen für das Deutschlandticket
Etwas Verwirrung gibt es, bis wann Fahrgäste das Deutschlandticket bei der BVG bestellen müssen, um damit ab Mai mit im Zug zu sitzen. Schuld daran: die BVG selbst. Bei der Vorstellung im Februar hieß es von den Verkehrsbetrieben, dass das Abo online bis zum 20. April bestellt werden kann, im Servicecenter, auch noch danach. Vergangene Woche kommunizierte die BVG dann selbst per Pressemitteilung einen anderen Zeitfahrplan. Schon am Ostermontag wäre danach für die Bestellung des Deutschlandtickets ab Mai letzte Abfahrt gewesen. Und jetzt? Legt die BVG den Rückwärtsgang ein. Verkauft als „Fristverlängerung“ aus Kulanz wegen der hohen Nachfrage nennt man jetzt wieder die ursprünglichen Zeiten. Sind Sie noch an Bord? Also nochmal klar verständlich als Checkpoint-Durchsage: Um das Deutschlandticket ab Mai zu bekommen, können Sie bei der BVG:
+ bis 20. April online die Chipkarte bestellen
+ bis 30. April im Kundencenter die Chipkarte bestellen (Achtung, lange Schlangen drohen!)
+ jederzeit online das rein digitale Handyticket bestellen
So und jetzt: Gute Fahrt!