Intro: Wiederholungswahl-Zusammenfassung
Morgens, halb zehn in Karlsruhe: weißer Rauch. Das Bundesverfassungsgericht erlaubt die Wahlwiederholung, sie kann wie geplant am 12. Februar stattfinden. Das entschieden die Richter, indem sie ein Eilverfahren ablehnten. Im Hauptverfahren verhandeln sie aber weiter. Eine endgültige höchstrichterliche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Wiederholungswahl wird es also erst nach ihr geben. Eine Wiederholungswiederholungswahl ist damit theoretisch möglich, gilt aber als unwahrscheinlich. Die Beschwerdeführer „bedauern die Entscheidung“. Was die 43 Beschwerdeführer antreibt, hat Julius Betschka recherchiert. Unter ihnen sind auch Abgeordnetenhauspolitiker von FDP, SPD und Linken, von den Grünen machen Bezirkspolitiker mit. CDU-Politiker halten sich raus, die AfD wird nicht gefragt.