Intro: Wiederholungswahl-Zusammenfassung

Morgens, halb zehn in Karlsruhe: weißer Rauch. Das Bundesverfassungsgericht erlaubt die Wahlwiederholung, sie kann wie geplant am 12. Februar stattfinden. Das entschieden die Richter, indem sie ein Eilverfahren ablehnten. Im Hauptverfahren verhandeln sie aber weiter.