Morgens, halb zehn in Karlsruhe: weißer Rauch. Das Bundesverfassungsgericht erlaubt die Wahlwiederholung, sie kann wie geplant am 12. Februar stattfinden. Das entschieden die Richter, indem sie ein Eilverfahren ablehnten. Im Hauptverfahren verhandeln sie aber weiter. Eine endgültige höchstrichterliche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Wiederholungswahl wird es also erst nach ihr geben. Eine Wiederholungswiederholungswahl ist damit theoretisch möglich, gilt aber als unwahrscheinlich. Die Beschwerdeführer „bedauern die Entscheidung“. Was die 43 Beschwerdeführer antreibt, hat Julius Betschka recherchiert. Unter ihnen sind auch Abgeordnetenhauspolitiker von FDP, SPD und Linken, von den Grünen machen Bezirkspolitiker mit. CDU-Politiker halten sich raus, die AfD wird nicht gefragt.
Der Berliner Bezirk Marzahn-Hellersdorf erlebte eine Überraschung während einer politischen Sitzung. Ein Lokalpolitiker von der FDP hielt am 19. Januar eine Rede, die von keinem geringeren als dem KI-Modell ChatGPT geschrieben wurde. Die Rede drehte sich um die Modernisierung der Verwaltung und rief bei den Anwesenden gemischte Gefühle hervor: Während einige belustigt waren, waren andere verärgert über die neuartige Art und Weise, wie politische Reden geschrieben werden.
Diesen Bericht hat natürlich auch ChatGPT geschrieben, wir gratulieren zur Checkpoint-Premiere! Offenbar bringt die KI exzellente Kontakte in die Lokalpolitik mit und zitiert einen „Insider“, der mehr über den Vorgang weiß: „Ich denke, wir sollten uns auf die menschliche Intelligenz verlassen, anstatt auf ein Computersystem.