Akteneinsicht im Falle Claudia Sünder gewährt
FDP-MdA Marcel Luthe bekommt teilweise Akteneinsicht in den Vorgang „Strafanzeige der Senatskanzlei gegen Herrn Dr. Lehmann“ – dahinter steckt die Hausdurchsuchung bei dem Autor, der in einem 80-seitigen Pamphlet Senatssprecherin Claudia Sünder beleidigt und größtenteils falsche Behauptungen über ihre Vita in Umlauf gebracht hatte (CP v. 6.8.). Vorgelegt werden dem Abgeordneten folgende Papiere:
1) ein mehrseitiger Vermerk an den Chef der Senatskanzlei (CdS), in dem eine Strafanzeige vorgeschlagen wird.
2) ein Schreiben des CdS an die Staatsanwaltschaft inkl. diverser Anlagen.
3) eine Mail an die Staatsanwaltschaft.
Zuvor gab es im Senat unterschiedliche Rechtsauffassungen über den Umgang mit der delikaten Angelegenheit: Die Senatskanzlei hatte grundsätzliche Bedenken; die Justizverwaltung dagegen verwies auf das Aufklärungsrecht, das als „äußerst hochrangig anzusehen ist“; die Innenverwaltung wiederum sah das Persönlichkeitsrecht der Senatssprecherin „erheblich berührt“, zumal weite Teile des Dossiers laut Gerichtsbeschluss rechtswidrig sind und nicht weiter verbreitet werden dürfen. Am Ende lehnte die Senatskanzlei eine uneingeschränkte Akteneinsicht ab, stimmte einer teilweisen Vorlage von Dokumenten aber zu. Im Bescheid wird der Abgeordnete gebeten, die Informationen „vertraulich zu behandeln“.
Auch die Staatsanwaltschaft wurde um eine Einschätzung zum Antrag von Luthe gebeten – zu klären war, ob eine Akteneinsicht die Strafverfolgung gefährdet. Doch, so heißt es im Senat süffisant, die Ermittler „sahen sich zu einer inhaltlichen Stellungnahme nicht in der Lage“. Auf einen zweiten Versuch, eine Antwort aus der Koppers-Behörde zu bekommen, wurde verzichtet – nach drei Monaten müsse über den Antrag des Abgeordneten jetzt entschieden werden, und zwar: „unverzüglich“.