Nach zwei Jahren hat die Staatsanwaltschaft still und leise das Ermittlungsverfahren gegen Björn Böhning eingestellt – der damalige Chef der Senatskanzlei (heute Staatssekretär im Arbeitsministerium) stand gemeinsam mit externen Beratern im Verdacht der Vorteilsnahme bzw. Vorteilsgewährung im Zusammenhang mit dem Flüchtlingsmanagement. Angesichts der politischen Brisanz lässt die Dauer des Verfahrens darauf schließen, dass es die beteiligten Staatsanwälte nicht ganz leicht hatten. Die Ermittlungen gegen Mitarbeiter von McKinsey in derselben Sache laufen weiter.
FDP-MdA Marcel Luthe bekommt teilweise Akteneinsicht in den Vorgang „Strafanzeige der Senatskanzlei gegen Herrn Dr. Lehmann“ – dahinter steckt die Hausdurchsuchung bei dem Autor, der in einem 80-seitigen Pamphlet Senatssprecherin Claudia Sünder beleidigt und größtenteils falsche Behauptungen über ihre Vita in Umlauf gebracht hatte (CP v. 6.8.). Vorgelegt werden dem Abgeordneten folgende Papiere:
1) ein mehrseitiger Vermerk an den Chef der Senatskanzlei (CdS), in dem eine Strafanzeige vorgeschlagen wird.
2) ein Schreiben des CdS an die Staatsanwaltschaft inkl. diverser Anlagen.
3) eine Mail an die Staatsanwaltschaft.
Zuvor gab es im Senat unterschiedliche Rechtsauffassungen über den Umgang mit der delikaten Angelegenheit: Die Senatskanzlei hatte grundsätzliche Bedenken; die Justizverwaltung dagegen verwies auf das Aufklärungsrecht, das als „äußerst hochrangig anzusehen ist“; die Innenverwaltung wiederum sah das Persönlichkeitsrecht der Senatssprecherin „erheblich berührt“, zumal weite Teile des Dossiers laut Gerichtsbeschluss rechtswidrig sind und nicht weiter verbreitet werden dürfen. Am Ende lehnte die Senatskanzlei eine uneingeschränkte Akteneinsicht ab, stimmte einer teilweisen Vorlage von Dokumenten aber zu.