Berliner Logik für langsameres Fahren: Senat verzichtet auf 30er-Schilder vor Zebrastreifen
In der Diskussion um Verkehrssicherheit entscheidet sich der Senat, auch künftig nicht generell Tempo 30 vor Fußgängerüberwegen anzuordnen. Autofahrer könnten es missverstehen. Von Margarethe Gallersdörfer und Stefan Jacobs.
Anschnallen bitte, jetzt kommt Logik mit Looping: Als im parlamentarischen Mobilitätsausschuss am Mittwoch über Verkehrssicherheit diskutiert wurde, sagte Christian Haegele, Leiter der Abteilung Verkehrsmanagement beim Senat: In Berlin werde an Fußgängerüberwegen auch künftig nicht generell Tempo 30 angeordnet, weil selbst das im Einzelfall zu schnell sein könne.
Ähm, aber gilt dann nicht automatisch Tempo 50?
Auf CP-Nachfrage bestätigt die Verkehrsverwaltung Haegeles Aussage – und erklärt: Tempo 30 müsse auch nach der jüngsten StVO-Novelle in jedem Fall begründet werden (CP-Vorschlag: „Zebrastreifen“ dürfte als Begründung funktionieren).