Unterdrückte die Bildungsverwaltung Beschwerden?
Das Führungsdesaster im Tagore-Gymnasium (Akten mit Beschwerden und kritischen Berichten über die Schulleiterin wurden geschreddert) wird zum Präzedenzfall für die Bildungsverwaltung in Sachen Qualitätsmanagement – und hat womöglich parlamentarische Konsequenzen. Denn nach Checkpoint-Informationen gab die Hausleitung in der Drucksache 18/27239 auf Anfrage des CDU-MdA Dirk Stettner eine falsche Auskunft. Dort hieß es:
„Einzelbeschwerden wurden seit November 2020 an die Schulaufsicht herangetragen, die sich inhaltlich auf Schulleitungshandeln und Kommunikationswege beziehen. Unterlagen zu Beschwerden aus vergangenen Schuljahren liegen in der Schulaufsicht nicht vor.“
Doch laut Gesprächsprotokollen, die dem Checkpoint vorliegen, wurde eine Mitarbeiterin des Beschwerdemanagements der Verwaltung (min. A 15) bereits viel früher und unter Zeugen per Telefon über die Vorgänge informiert (sowie zusätzlich per Mail). Mit dem Widerspruch konfrontiert, behauptet die Verwaltung, die Mitarbeiterin könne sich daran „nicht erinnern“. Nun, da helfen wir gerne nach: Die protokollierten und bezeugten Gespräche fanden am 30.1.19 sowie am 1.2.19 statt, die Mail ist vom 31.1.19. Bleibt die Frage: Ging die Mitarbeiterin des Beschwerdemanagements den Beschwerden nicht nach, weil sonst aufgefallen wäre, dass ähnliche Vorwürfe gegen die Schulleiterin bereits an ihrer vorherigen Wirkungsstätte zwar vorgetragen, aber verheimlicht wurden? Susanne Vieth-Entus hat die ganze Geschichte hier für Sie aufgeschrieben.