Berlin streitet weiter über das Neutralitätsgesetz

Ist das Berliner Neutralitätsgesetz mit Grundgesetz, EU-Recht und Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz in Einklang zu bringen? Ja, sagt ein von Bildungssenatorin Sandra Scheeres in Auftrag gegebenes Gutachten. Doch das ist bekanntlich so eine Sache, drei Gutachten, drei Rechtsauslegungen, denken wir nur an den Mietendeckel. Den hält ein neues Gutachten von Ex-Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier, bestellt vom Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, übrigens für verfassungswidrig (Q: „Morgenpost“).