Haftstrafe wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung
Und hier sind die anderen Nachrichten aus Berlin: Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautete versuchter Mord, am Ende wurde es eine Verurteilung wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung: Nur einer der sechs jugendlichen Angeklagten, die Heiligabend einen schlafenden Obdachlosen in der U-Bahn anzünden wollten, wurde zu einer Haftstrafe verurteilt. Der 21-Jährige muss zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis.