Haftstrafe wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung

Und hier sind die anderen Nachrichten aus Berlin: Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautete versuchter Mord, am Ende wurde es eine Verurteilung wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung: Nur einer der sechs jugendlichen Angeklagten, die Heiligabend einen schlafenden Obdachlosen in der U-Bahn anzünden wollten, wurde zu einer Haftstrafe verurteilt. Der 21-Jährige muss zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Drei 17 bis 18 Jahre alte Mitangeklagte wurden wegen Beihilfe zu Jugendstrafen von acht Monaten auf Bewährung verurteilt, zwei je 16- und 19-Jährige wegen unterlassener Hilfeleistung zu vier Wochen Dauerarrest. Dennoch: Es sei eine „sehr gefährliche, bösartige Tat“ gewesen, sagte die Richterin.

Heikel war die Frage, ob es bei den jungen Männern, allesamt Flüchtlinge aus Syrien und Libyen, einen Tötungsvorsatz gab. Allerdings kommt es dabei nicht darauf an, wie Prozessbeobachterin Kerstin Gehrke im Tagesspiegel schreibt, was hätte passieren können, sondern was in den Köpfen der Angeklagten vor sich ging. „Sie haben sich gelangweilt, dagegen sollte etwas passieren“, urteilte das Gericht. Eine Abschiebung droht den Verurteilten trotz Beschlüssen zum Asylpaket II übrigens nicht. Die Bewährungsstrafen sind zu gering, meinen Experten. Auch im Fall des Hauptschuldigen dürfte eine Ausweisungkeinen Erfolg haben: In Kriegsgebiete wie Libyen und Syrien wird nicht abgeschoben.