Berliner Vergesellschaftungsrahmengesetz: Rechtsgutachten soll bis Ende Oktober fertig sein

Ursprünglich sollte das Gutachten „möglichst bist zum dritten Quartal 2024“ fertig sein. Im April 2025 gab es immerhin schon die Ausschreibung, am 30. Juni soll die Vergabe sein. Von Daniel Böldt und Jessica Gummersbach.

Berliner Vergesellschaftungsrahmengesetz: Rechtsgutachten soll bis Ende Oktober fertig sein
Foto: dpa / Wolfgang Kumm

wir beginnen mit einem Checkpoint-Klassiker: das Rechtsgutachten für das Vergesellschaftungsrahmengesetz. Zur Erinnerung: Ende 2023 kündigte Schwarz-Rot das Gutachten erstmals an. Bis „möglichst bis zum dritten Quartal 2024“ sollte es fertig sein, hieß es damals.

Ein Gutachten gibt es zwar noch nicht. Nachdem dem Senat jedoch keine Gründe für eine weitere Verzögerung mehr eingefallen waren, erfolgte im April 2025 immerhin die Ausschreibung. Bis zum 30. Juni soll nun tatsächlich die Vergabe erfolgen, heißt es in einem aktuellen Bericht des Senats. Den wollte die zuständige Finanzverwaltung zunächst geheim halten. Die Vertraulichkeit wurde erst am Mittwoch von den Abgeordneten aufgehoben, weil sich niemand so richtig erklären konnte, was es da eigentlich zu verbergen gibt.

Vielleicht wollte der Senat einfach nicht, dass die Frist für die Abgabe bekannt wird. Bis zum 31. Oktober soll das Gutachten, das Antworten auf zwölf Rechtsfragen rund ums Rahmengesetz geben soll, vorliegen. Der Checkpoint wüsste eine Kommission, die im Thema steckt und sicher schnell Antworten liefern könnte.