Neue Details zur Aufarbeitung der Berliner Pannen-Wahl
Ob die Berliner im Frühjahr wieder ins Wahlbüro müssen, entscheidet bald das Landesverfassungsgericht. Am 28. September beginnen die Richter mit einer öffentlichen Anhörung die Aufarbeitung der pannengeplagten Abgeordnetenhaus- und Bezirkswahlen. Ihre Tendenz wird bereits dann klar sein, berichtet Checkpoint-Kollege Julius Betschka (T+).
Das gewaltige Ausmaß des Verfahrens machen folgende Fakten deutlich: Eingeladen als Beteiligte sind neben allen Abgeordneten des Berliner Abgeordnetenhauses auch alle Bezirksverordneten der zwölf Berliner Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) sowie alle Bewerberinnen und Bewerber für Abgeordnetenhaus und BVVen.