Berlin bekommt Quote für „Personen mit Migrationsgeschichte“

Als erstes Bundesland bekommt Berlin im Öffentlichen Dienst eine verpflichtende 35-%-Quote für „Personen mit Migrationsgeschichte“, Ausnahmen: „Vorstände, Geschäftsleitungen und herausragende künstlerische Positionen.“ Der Gesetzentwurf wird bis auf Details von der Senatsmehrheit unterstützt. Die Integrationsbeauftragte Katarina Niewiedzial zielt auf einen „Paradigmenwechsel in den Begrifflichkeiten“ - und damit letztlich auch auf die Abschaffung ihres Titels: Selbst das Wort „Integration“ soll in der „Migrationsgesellschaft“ nicht mehr vorkommen (im Gesetzentwurf taucht es schon nicht mehr auf). Julius Betschka beschreibt hier exklusiv, was es damit sonst noch so auf sich hat (und wer künftig als Person mit Migrationsgeschichte gilt).