Lautstärkedeckelung bei der ILA
Zum Start der ILA heute schauen wir mal kurz in die Genehmigung der Veranstaltung – da heißt es: „Der Maximalpegel eines einzigen Überflugereignisses darf den Wert von 111 Dezibel nicht übersteigen.“ Hm, wieso genau 111? Bekanntlich liegt die Schmerzgrenze doch bei 110 db… Aha, hier: Laut einem in der Genehmigung zitierten Gutachten hat ein Professor einem Meerschweinchen mit 126 db das Innenohr zerfetzt. Also zog er, Pi mal Daumen, 15 db ab, die komplizierte, im Gutachten dokumentierte Rechnung ist auch geeignet für unsere Reihe „Mathe lernen mit dem Checkpoint“: „LF, max = 126 dB(A) – 15 dB = 111 dB(A).“ Kurz den Taschenrechner an: stimmt!
So, und wie werden diese 111 db jetzt sichergestellt? Bei der letzten ILA vor zwei Jahren haben die Piloten diesen Wert ja mindestens 8 Mal überschritten, besonders stark u.a. an der Messstelle 15 Kienitzberg. Na? Klaro, das war einfach, steht auch auf Seite 31f. der ILA-Genehmigung 2018: „Die stationäre Messstelle Kienitzberg“ ist „bei der Überwachung der Einhaltung der vorgegebenen Pegel im Weiteren nicht zu berücksichtigen“. Zack – Problem gelöst. Checkpoint-Tipp: Auch das Diesel-Drama lässt sich so ganz leicht beseitigen: An stark belasteten Straßen einfach die Messstellen abschalten. Saubere Sache!