Falsches Merkblatt für Briefwähler beruhte wohl auf Irrtum im Bezirkswahlamt

Die postalische Stimmabgabe ist eine Zettelwirtschaft – und extra verwirrend mit verkehrter Anleitung. Der Landeswahlleiter spricht aber von einem „Einzelfall“. Von Stefan Jacobs

Falsches Merkblatt für Briefwähler beruhte wohl auf Irrtum im Bezirkswahlamt
Vorbildlich: leidlich geordnete Briefwahlunterlagen. Foto: Imago/Klaus Martin Höfer

Nachdem hier am Montag der Fall eines Briefwählers beschrieben worden war, in dessen Unterlagen nur eine Anleitung für den BVV-Wahlzettel steckte, aber keine für die beiden AGH-Zettel, hat Landeswahlleiter Stephan Bröchler den Fall vom Bezirksamt Mitte prüfen lassen. Fazit: Offenbar habe jemand im Bezirksamt die korrekt gelieferten und strikt getrennten Merkblätter auf dem falschen Stapel abgelegt, sodass ein für BVV und AGH berechtigter Wähler das Blatt für die Nur-BVV-Berechtigten erhalten habe. 

„Wir haben alle Mitarbeitenden der Briefwahlstelle erneut geschult und auf diesen besonderen Fall aufmerksam gemacht“, schreibt Bröchler.