Falsches Merkblatt für Briefwähler beruhte wohl auf Irrtum im Bezirkswahlamt
Die postalische Stimmabgabe ist eine Zettelwirtschaft – und extra verwirrend mit verkehrter Anleitung. Der Landeswahlleiter spricht aber von einem „Einzelfall“. Von Stefan Jacobs
Nachdem hier am Montag der Fall eines Briefwählers beschrieben worden war, in dessen Unterlagen nur eine Anleitung für den BVV-Wahlzettel steckte, aber keine für die beiden AGH-Zettel, hat Landeswahlleiter Stephan Bröchler den Fall vom Bezirksamt Mitte prüfen lassen. Fazit: Offenbar habe jemand im Bezirksamt die korrekt gelieferten und strikt getrennten Merkblätter auf dem falschen Stapel abgelegt, sodass ein für BVV und AGH berechtigter Wähler das Blatt für die Nur-BVV-Berechtigten erhalten habe.
„Wir haben alle Mitarbeitenden der Briefwahlstelle erneut geschult und auf diesen besonderen Fall aufmerksam gemacht“, schreibt Bröchler.