Verfahren wegen Nazi-Rock in Berliner Kleingartenkolonie eingestellt
Ein Laubenpächter in Südberlin terrorisiert seine Nachbarn mit Nazi-Musik – aber eine Anzeige gegen ihn schafft es nicht mal vors Gericht. Was ist da los? Von Lorenz Maroldt
Sie erinnern sich an den Nazi-Rock-Terror in der Kleingartenkolonie „Kleeblatt“ (CP vom 26.04.21)? Ein Pächter terrorisiert dort mit rechtsradikaler Musik und Kampfhund-Attacken seine Nachbarn. Bereits am 17.11.20 hatte ein Betroffener Anzeige erstattet, jetzt bekam er Post von der Staatsanwaltschaft – und wir schauen in den Brief mal gemeinsam rein. Aber Vorsicht: Setzen Sie sich vorher hin und halten Sie sich gut fest – das ist nichts für schwache Nerven und Bluthochdruckgefährdete…
Die zuständige Staatsanwältin teilt in dem zweiseitigen Schreiben mit, dass sich der Verdacht der Volksverhetzung grundsätzlich bestätigt hat – nach übereinstimmenden Zeugenaussagen wurde im September 2019 „mehrfach und vor allem lautstark rechtsradikale und zum Teil indizierte Musik abgespielt (…) und teils auch mitgesungen“. Bei einer Durchsuchung der Parzelle wurden CDs sichergestellt, darauf u.a. das Stück „Giftgas“ von „Kommando Freisler“.
Sie ahnen es sicher schon seit dem Wort „grundsätzlich“, und richtig – es folgt noch ein „aber“. Hier ist es:
„Dennoch lässt sich ein hinreichender Tatverdacht nicht begründen, da sich auch nach Abschluss der Ermittlungen nicht feststellen ließ, wer von beiden Beschuldigten die Lieder abspielte und wer welche strafrechtlich relevanten Textzeilen mitsang.“
Im Klartext: Der Sohn sagte, der Vater war‘s – und der Vater sagte, der Sohn war’s. Und bevor die Staatsanwaltschaft einem Nazi glaubt, glaubt sie lieber keinem. Ergo: Das Verfahren wurde eingestellt, da „nicht ausgeschlossen“ werden kann, dass einer von beiden „lediglich zuhörte“ – und das ist nicht verboten.
Ines Karl, Leiterin der Zentralstelle Hasskriminalität der Staatsanwaltschaft Berlin, bat in einer Mail an den Checkpoint um Verständnis:
„Ich kann nur dafür werben, bei aller Frustration im Einzelfall die gegenüber jedermann geltende Bedeutung einer Strafverfolgung mit ausschließlich rechtsstaatlichen Mitteln ‚hoch zu halten‘. Antidemokratischen Tendenzen kann langfristig nur so nachhaltig begegnet werden.“
Wir haben auch Jörn Oltmann, den Bezirksbürgermeister von Tempelhof-Schöneberg, um eine Stellungnahme gebeten – hier ist sie (Auszug):
„Ich verurteile das auf das Schärfste und finde, dass die Kleingartenanlage das nicht auf sich beruhen lassen kann.“
Die Staatsanwältin stellt selbst ein „unbefriedigendes Ergebnis“ ihrer Arbeitfest, gibt dem Anzeigensteller zum Schluss aber folgenden Hinweis zum Trost:
„Es ist beabsichtigt, die sichergestellten CD’s der Vernichtung zuzuführen, sodass in Zukunft nicht mehr davon auszugehen ist, dass entsprechende Musik abgespielt wird.“
Ob das jetzt naiv ist oder naiv,mögen Sie bitte selbst entscheiden (zynisch fällt hoffentlich aus).