Neues Wahlrecht: Die Folgen für Berlin und Brandenburg

Wir bleiben bei der Berliner CDU: Für die könnte die Bundestagswahl einen bitteren Beigeschmack bekommen. Ausgerechnet die Parteiprominenz um Generalsekretärin Ottilie Klein und Jan-Marco Luzcak, wohnungspolitischer Sprecher der CDU-Bundestagsfraktion, droht den Einzug ins Parlament zu verpassen. Trotz eines möglichen Siegs in ihrem Wahlkreis.   

Grund dafür ist das neue Wahlrecht. Durch die Begrenzung des Parlaments auf 630 Sitze gibt es in der kommenden Legislatur keine sogenannten Ausgleichs- und Überhangmandate mehr. Heißt: Wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, haben die „schlechtesten“ Wahlkreissieger der jeweiligen Partei das Nachsehen – sie ziehen nicht in den Bundestag ein.

Die CDU könnte in Berlin sieben Direktmandate holen, bräuchte dafür dann aber um die 30 Prozent der Zweitstimmen. Danach sieht es in Berlin derzeit nicht aus. „Wenn die CDU in Berlin tatsächlich sieben Wahlkreise gewinnen sollte, würde nach dem aktuellen Umfragetrend der Wahlkreissieger mit dem geringsten Erststimmenanteil wohl leer ausgehen“, sagte Wilko Zicht, Mitbegründer des Portals „wahlrecht.de“, dem Checkpoint.

Ausgerechnet Klein oder Luczak treten in den für die CDU knappsten Wahlkreisen an, Neukölln und Tempelhof-Schöneberg. Ein knapper Wahlsieg könnte für einen von beiden am Ende dennoch den Verlust des Direktmandats bedeuten.

Noch zwölf Tage bis zur Wahl.