Abgeordnetenhaus bleibt bis zur Wiederholungswahl handlungsfähig

Halten wir es also lieber mit der Regierenden: „Man muss die guten Sachen über Berlin erzählen.“ Die liegen weniger schwer im Magen. Zum Beispiel: Das Abgeordnetenhaus bleibt bis zur Wiederholungswahl weitgehend handlungsfähig. Zu diesem Schluss kommt der Wissenschaftliche Dienst des Parlaments. Das Landesparlament darf weiterhin Gesetze beschließen, Geld verplanen. All das aber soll „im Bewusstsein eines Mangels demokratischer Legitimation“ stets gut abgewogen werden, heißt es im Gutachten. Womit wir wieder bei den schlechten Nachrichten wären. Naja, einen Versuch war’s wert.

Zweiter Versuch: Endlich Einigkeit zwischen Senat und Bezirken! Nicht nur der Landeswahlleiter, auch die Bezirkswahlleitungen sind dagegen, den Klima-Volksentscheid mit der Wiederholungswahl zu kombinieren. Sie fürchten etwa, „dass es (…) nicht gelingt, genügend Papier zu ordern und Stimmzettel zu drucken“. Die bisherige Druckerei würde es nicht schaffen, und „für eine neue bräuchte es eine neue Ausschreibung – mit entsprechenden Bewerbungsfristen“, schreibt mein Kollege Julius Betschka. Uff.