Die Sache mit dem "ss": Nußbaum wehrt sich

Was auch nicht passieren sollte (aber immer wieder vorkommt): Fehler bei der Verwendung des guten, alten „ß“… Sie merken schon, es gibt Neues von Nußbaums „ss“-Affäre (CP v. 14.12.) – der Ex-Senator und heutige Staatsekretär im BMWi hat gleich am Freitag seinen Kreuzberger Anwalt (Namen gerade vergessen, aber unter Juristen als Rumpelstilzchen bekannt) einen Brief an den Checkpoint schreiben lassen. Demzufolge ist er nicht von Eitelkeit getrieben, sondern zum „ss“ gezwungen (die Amis und Briten sind schuld) - leider ist das Schreiben voller „ß“-Fehler („daß“, „muß“). Ist ja auch verwirrend. Nußbaum lässt verlauten, er schreibe sich mit „ß“, wo immer es geht. Demnach geht es nicht im Organigramm des Ministeriums (für seine Kollegin „Claudia Dörr-Voß“ wurde offenbar eine andere Schreibmaschine in Anschlag gebracht), nicht auf der Website des Ministeriums (wo germanische Saboteure Wörter wie „außerdem“ eingeschmuggelt haben) – und auch nicht auf einer privaten Visitenkarte. Da kann man wohl nichts machen.
Das Wirtschaftsministerium weigert sich übrigens, beamtenrechtliche Fragen zu Nußbaum zu beantworten (selbst mit „ss“). Da haben wir uns natürlich auch einen Anwalt genommen, sein Name: Ernst Reuter. Bereits vor 70 Jahren verkündete er (damals noch als Regierender Bürgermeister): „Die Presse hat das Recht, von der Verwaltung Auskunft zu verlangen, und die Verwaltung ist verpflichtet, jede mögliche Auskunft zu geben.“ (Q: Tagesspiegel, 14.12.1948) Ausnamen - pardon: Ausnahmen regelt das Bremerhavener Fischereirecht.