Richter Christ und Paulus stützen Gottesdienstverbot
Das Bundesverfassungsgericht stellt in Bezug auf die Gottesdienstverbote fest: „Der überaus schwerwiegende Eingriff in die Glaubensfreiheit zum Schutz von Gesundheit und Leben ist auch deshalb derzeit vertretbar, weil (…) das hier in Rede stehende Verbot von Zusammenkünften in Kirchen bis zum 19. April 2020 befristet ist.“ (Az 1 BvQ 28/20)
An der Entscheidung des BVerfG, eine einstweilige Anordnung gegen das Gottesdienstverbot zu Ostern abzulehnen, wirkten übrigens zwei Richter mit den Namen Christ und Paulus mit (der dritte heißt zwar Masing, aber mit Vornamen immerhin Johannes) – und das an einem Karfreitag.