Müller-Tweet: Den Grundkonsens lebendig halten

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Die Senatskanzlei hat nicht gegen die Neutralitätspflicht verstoßen, als sie im Namen des Regierenden Bürgermeisters bei Twitter schrieb: „Zehntausende in Berlin heute auf der Straße, vor dem Brandenburger Tor und auf dem Wasser. Was für ein eindrucksvolles Signal für Demokratie und Freiheit, gegen Rassismus und menschenfeindliche Hetze“ - das Verfassungsgericht stellt fest: Ein möglicher Bezug zu Teilnehmern der zeitgleichen AfD-Demo sei nur ein ‚Reflex‘ des Anliegens gewesen, Verfassungswerte herauszustellen. Dazu sei der Bürgermeister in amtlicher Funktion befugt und habe auch die Aufgabe dazu, um „den Grundkonsens lebendig zu halten.“