Aktion gegen verkehrswidriges Halten gestartet

Schon immer nur eine Ordnungswidrigkeit (und keine Straftat) war es übrigens, sich mit dem Auto öffentlich finanzierte Parkplätze zu erschleichen. In Berlin ist das zudem ziemlich leicht, weil auch Dauerverstöße kaum geahndet werden. Deshalb ist die Mitteilung „Polizei, Ordnungsämter und die BVG gehen gegen verkehrswidriges Halten auf Radwegen, Busspuren und in zweiter Reihe vor“, auch nur hier eine bemerkenswerte Nachricht – anderswo geht das als Selbstverständlichkeit durch. Ach ja, die „Aktion“ (Beginn heute) ist natürlich auf fünf Tage beschränkt.