„Sehr komplexe und umfangreiche Reinigungsdienstleistung“: Berliner Verwaltung beauftragt Rechtsberatung im Zuge der Reinigung zweier Gebäude
Wenn es ums Saubermachen geht, ist das Sekretariat der Kultusministerkonferenz ein spezieller Ort. Sagt die Verwaltung und holte sich für die Ausschreibung juristischen Beistand. Von Christian Latz.
Wenn Sie eine Reinigungskraft brauchen, werden Sie wahrscheinlich auf einem einschlägigen Portal suchen. Wenn die Senatswissenschaftsverwaltung jemanden für das Sekretariat der Kultusministerkonferenz sucht, der deren zwei Gebäude putzt, ist dafür eine 45.056,98 Euro teure Rechtsberatung notwendig. Wie bitte? Ja. Die Sache sei eben schwierig. Es handele sich um die Vergabe einer „sehr komplexen und umfangreichen Reinigungsdienstleistung“, die eine EU-weite Ausschreibung nötig mache, schreibt die Wissenschaftsverwaltung an das Abgeordnetenhaus.
Warum ist das so kompliziert, wollten wir von der Verwaltung genauer wissen. Die Antwort: „Es handelt sich hierbei grundsätzlich um insgesamt 4 Ausschreibungsverfahren, für 2 Gebäude mit jeweils 2 Losen“, teilte ein Sprecher auf Checkpoint-Anfrage mit. Nötig seien dadurch „vier unterschiedliche Dokumente, da die Gebäude in keinster (sic!) Weise miteinander vergleichbar sind.“ Zudem werde sowohl die Gebäude- als auch die Fensterreinigung jeweils separat ausgeschrieben, versucht die Verwaltung jeden Zweifel wegzuwischen. „Da solch umfangreiche Ausschreibungen nur sehr selten durchgeführt werden, ist die Begleitung durch externen Sachverstand sinnvoll“ Alles glasklar. Und immerhin scheint man aus der Sache gelernt zu haben. „Zu zukünftigen Minimierung der Kosten gibt es Bestrebungen, eine zentrale Vergabestelle einzurichten.“