Die „Grenze der Sachlichkeit“ nicht überschritten: Befangenheitsantrag gegen Richterin über das Berliner Wahlchaos abgelehnt

Die Richterin und oberste Aufklärerin des Berliner Wahl-Chaos ist nicht befangen, stellte das Verfassungsgericht fest. Kläger Luthe sah und sieht das anders. Von Christian Latz.

Die „Grenze der Sachlichkeit“ nicht überschritten: Befangenheitsantrag gegen Richterin über das Berliner Wahlchaos abgelehnt
Ludgera Selting, Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes Berlin, bei ihrer Vereidigung 2019. Foto: picture alliance/dpa/Bernd von Jutrczenka

Das Berliner Wahl-Chaos kann weiter von der Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs überprüft werden. Der Befangenheitsantrag des Klägers Marcel Luthe gegen Ludgera Selting wurde nach Checkpoint-Informationen zurückgewiesen. Luthes Anwalt hatte der Richterin in seinem Schriftsatz an das Gericht zuvor vorgeworfen, „die Grenze der Sachlichkeit überschritten“ zu haben.