„Unglaubliche Vorgänge“ nach Berlins Chaoswahl: Marcel Luthe stellt Befangenheitsantrag gegen Richterin
Die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs soll sich über die im Checkpoint erschienenen Wahlberichtszitate geärgert haben – mit unangemessener Reaktion. Von Lorenz Maroldt
Nach der Chaoswahl vom 26.9.21 hatten sich die Bezirke geweigert, die Protokolle aus den 2257 Wahllokalen zu veröffentlichen – sie rückten die mehr als 20.000 Seiten erst heraus, als sie vom Landesverfassungsgericht angefordert wurden. Und seit wir hier im Checkpoint regelmäßig daraus zitieren, ist auch klar, was verheimlicht werden sollte: Die Berichte zeichnen das Bild einer demokratischen Verheerung bis hin zu möglichen Strafrechtsverstößen (Anweisung des Bezirkswahlamts zur Wählertäuschung, um eigene Fehler zu vertuschen / CP v. 23.5.).
Aber auch der Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs passt es offenbar nicht, dass wir aus den Protokollen zitieren. Kurz nach der ersten Meldung im Checkpoint vom 16.5. über die chaotischen Umstände (u.a.: „Stimmzettel leer, Leute aufgebracht, laut, beschweren sich über Manipulation“, „Polizei angerufen, sie sollen jemanden schicken, kommt aber keiner“) soll sie die Helfer eines Anwalts „barsch zur Rede gestellt“ haben. So steht es jedenfalls in einem Befangenheitsantrag gegen Ludgera Selting, der am Mittwoch beim Verfassungsgerichtshof per Fax einging. Gestellt hat ihn der Rechtsanwalt von Beschwerdeführer Marcel Luthe (Wahlprüfungsverfahren VerfGH 132/21).
Die Besorgnis der Befangenheit wird in dem Ablehnungsantrag u.a. damit begründet, dass die Präsidentin „die Grenze der Sachlichkeit überschritten“ hat – in Bezug auf die Veröffentlichung von Berichtsauszügen habe sie von „unglaublichen Vorgängen“ gesprochen. Zudem habe sie angewiesen, die Akteneinsicht „nur noch unter direkter Aufsicht“ zu ermöglichen, was „ein tiefes Misstrauen gegenüber der Klägerseite“ zum Ausdruck bringe. Dem Checkpoint sagte Luthe dazu gestern Abend:
„Es wird dringend Zeit, wieder einen Funken Vertrauen in Demokratie herzustellen. Und Demokratie funktioniert nur, wenn es öffentliche Kontrolle gibt.“