Die „Grenze der Sachlichkeit“ nicht überschritten: Befangenheitsantrag gegen Richterin über das Berliner Wahlchaos abgelehnt
Die Richterin und oberste Aufklärerin des Berliner Wahl-Chaos ist nicht befangen, stellte das Verfassungsgericht fest. Kläger Luthe sah und sieht das anders. Von Christian Latz.
Das Berliner Wahl-Chaos kann weiter von der Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs überprüft werden. Der Befangenheitsantrag des Klägers Marcel Luthe gegen Ludgera Selting wurde nach Checkpoint-Informationen zurückgewiesen. Luthes Anwalt hatte der Richterin in seinem Schriftsatz an das Gericht zuvor vorgeworfen, „die Grenze der Sachlichkeit überschritten“ zu haben. Über die Veröffentlichung von Protokollauszügen aus den Wahllokalen im Checkpoint etwa habe sie von „unglaublichen Vorgängen“ gesprochen, so der Vorwurf.
„Es handelte sich dabei nicht um eine Reaktion auf die Veröffentlichung der Wahlniederschriften, sondern um die Reaktion auf ein ungebührliches Verhalten einer der Akteneinsicht nehmenden Personen“, lautet nun die dem Checkpoint vorliegende Ablehnungsbegründung des Verfassungsgerichts – das sich allein auf Seltings Stellungnahme stützt. Andere bei der Szene anwesende Gerichtsmitarbeiter mussten hingegen keine Erklärung abgeben – obwohl Selting dies angeboten und Luthes Anwalt darum in einem Schreiben gebeten hatte. „Womöglich hat der Verfassungsgerichtshof Tatsachen übersehen – aber dafür gibt es ja Rechtsmittel“, kommentierte Luthe. Fortsetzung folgt.