Fußgänger-Verein kritisiert Berlins niedrige E-Scooter-Gebühren
Ein bisschen Entlastung verschafft der Senat den Sharing-Unternehmen. Die müssen für ihre E-Scooter und Leihräder geringere Sondernutzungsgebühren zahlen, als erste Pläne vorsahen. Aus 42 Euro werden für Fahrzeuge in der Innenstadt nun 36 Euro im Jahr. Außerhalb des S-Bahnrings entfallen die ursprünglich angedachten 18 Euro pro E-Scooter ganz. „Drinnen für mau, ansonsten für lau“, kommentiert der Sprecher der Fußgängerlobby FUSS e.V., Roland Stimpel. Andere Städte sind weniger großzügig zu den Unternehmen. Köln verlangt im Stadtzentrum 130 Euro und außerhalb 85 Euro je Fahrzeug und Jahr. Mit den Gebührenhöhen wolle man verkehrspolitische Anreize setzen, begründete Jan Thomsen, Sprecher der Verkehrsverwaltung, Berlins Vorgehen. „Gebührenverzicht bei Sharing-Fahrzeugen, die in den Außenbezirken angeboten werden, ist ein Anreiz, dort mehr Fahrzeuge aufzustellen.“ Sharing werde so als Ersatzangebot zum Privatauto gefördert. Ist das finanzielle Entgegenkommen also doch eine gute Idee? Ihre Meinung ist gefragt: