Senat geht stärker gegen illegale Ferienwohnungen vor
Jeder, der in Berlin künftig ein Urlaubsdomizil vermieten will, muss sich nun beim Bezirksamt registrieren. Das hat auch Konsequenzen für Plattformen wie Airbnb. Von Julius Betschka
Manche Meldung klingt ja wie aus einer anderen Zeit: „Airbnb darf nur noch mit Registernummer genutzt werden“ ist so eine. Was wohl in den tausenden leerstehenden Zimmern gerade vor sich geht? Mäusewanderungen? Steppenläuferrennen? Der Senat hat am Dienstag jedenfalls eine Neufassung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes beschlossen. Jeder, der in Berlin künftig (also nach der Pandemie) eine Ferienwohnung vermieten will, muss sich nun beim Bezirksamt registrieren und bekommt dort eine Nummer. Die ist nicht nur überall anzugeben, Plattformen dürfen auch keine Wohnungen mehr ohne sie bewerben. Seriöse Angebote sollen so schnell erkennbar sein, Kontrollen der Bezirke deutlich erleichtert werden.
„Mit kurzzeitigen und illegalen Vermietungen von Wohnungen als Ferienwohnungen über Online-Plattformen werden weiterhin dem Wohnungsmarkt dringend benötigte Wohnungen entzogen“, sagte Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel (Linke). Es ist ein weiterer Angriff auf das Geschäftsmodell von Unternehmen wie Airbnb – der Konzern war für eine Stellungnahme am Dienstag nicht erreichbar.