Frauenvertreterinnen der Berliner Feuerwehr kritisieren Nicht-Verbeamtung von werdender Mutter

Der polizeiärztliche Dienst soll die Verbeamtung einer Schwangeren ohne Begründung oder Diagnose abgelehnt und „eine Wiedervorstellung nach Beendigung des Mutterschutzes“ empfohlen haben – kein Einzelfall, wie an die Öffentlichkeit gelangt ist. Von Ann-Kathrin Hipp und Nora Ederer.

Frauenvertreterinnen der Berliner Feuerwehr kritisieren Nicht-Verbeamtung von werdender Mutter
Foto: Imago / A. Friedrichs

„Schwangerschaft ist keine Krankheit“, schreiben die Frauenvertreterinnen der Berliner Feuerwehr in ihrem Newsletter. Der polizeiärztliche Dienst soll demnach die Verbeamtung einer Schwangeren ohne Begründung oder Diagnose abgelehnt und „eine Wiedervorstellung nach Beendigung des Mutterschutzes“ empfohlen haben. Offenbar kein Einzelfall: „Das Problem ist bereits mehrfach bei Kolleginnen der Polizei aufgetreten“, heißt es. Und: Die Verbeamtung dürfe nur dann zurückgestellt werden, „wenn konkrete Hinweise für eine mögliche fehlende Laufbahnbefähigung vorliegen und eine Abklärung schwangerschaftsbedingt nicht möglich ist“. Dies müsse aber nachvollziehbar begründet werden.

Warum das hier nicht passierte, ist unklar. Klingt jedenfalls brandgefährlich nach Diskriminierung. Eine Anfrage bei der Feuerwehr läuft. Die Polizei verwies auf Datenschutz und ärztliche Schweigepflicht. Jede Frau werde „persönlich und ausführlich“ über Untersuchungsbefunde informiert. Ganz reibungslos lief das offenbar nicht immer: Aufgrund eines „Einzelfalls“ sei das „Verfahren zur Feststellung der Eignung von schwangeren, sich im Mutterschutz befindlichen und stillenden Beamtinnen“ vor zwei Jahren überprüft worden.