Alte BVG-Tickets gelten nicht mehr – und können auch nicht umgetauscht werden

Nachdem der Verkehrsverbund VBB mitten in der Mega-Krise des ÖPNV zum Jahreswechsel die Preise erhöht hatte, saßen viele im Lockdown auf ihren vorab gekauften Tickets. Wo sollte man auch hinfahren? CP-Leserin Vera S. wollte ihre Vorräte jetzt gegen neue Tickets tauschen – und wurde weggeschickt, weil die Frist abgelaufen sei. Habe ja überall gestanden. Bei so viel „Kundenfreundlichkeit“ nimmt man doch gern wieder das Auto, schreibt Vera S., die nun Tickets für 40 Euro wegwerfen muss, weil jeweils 10 Cent zum aktuellen Tarif fehlen. Laut BVG handelt es sich hingegen um die kundenfreundlichste Regelung aller Zeiten, da sonst nur Übergangsfristen von 14 Tagen (für die Nutzung) bzw. 4 Monaten (für den Umtausch) galten. Ähnlich äußert sich der VBB: Die Regelung stehe in §10 Abs. 9 der Beförderungsbedingungen und sei „in allen medialen Kanälen“ kommuniziert worden. Die Pressemitteilung des Verbundes, in der die Preiserhöhungen angekündigt worden waren, zählt nicht zu diesen Kanälen, wie ein Blick ins Archiv zeigt.