Keine „begünstigte Tätigkeit“: Bauern müssen Agrardiesel für Anfahrt zur Demo in Berlin versteuern
Mit einer großen Sternfahrt demonstrierten Bauern noch einmal in Berlin, unter anderem für den Erhalt von Subventionen. Den dafür getankten Diesel können sie jedoch nicht absetzen. Von Robert Ide.
Lautstark hupend und dieselig tuckernd verschafften sich Tausende Bauern mit hunderten Traktoren auch am Montag in Berlin Gehör. Sie verlangen die Beibehaltung der Subvention für ihren Agrardiesel, der vielen Höfen Gewinne beschert, die durch Auflagen für Tier- und Umweltschutz geschrumpft sind (Interview mit einem Brandenburger Landwirt dazu hier). Dass am Vorabend des Protests aber „Heil Hitler“-Rufe am Brandenburger Tor erschallten und die Polizei am Montag mit Gülle beladene Landmaschinen aufhalten musste, dürfte hoffentlich auch dem Bauernverband stinken (Liveblog hier).
Mancher Städter dürfte sich derweil fragen, ob die Anfahrt landwirtschaftlicher Maschinen über Autobahnen und Bundesstraßen denn zulässig oder zumindest steuerpflichtig ist. Schließlich gilt die Steuerbefreiung für den Agrardiesel von Landmaschinen nur für landwirtschaftliche Tätigkeiten. Dazu lässt das Berliner Hauptzollamt auf Checkpoint-Anfrage wissen: „Eine Teilnahme an Protestaktionen bzw. Demonstrationen zu land- oder forstwirtschaftlichen Themen oder der Energiepolitik ist mit steuerbefreiten Fahrzeugen zulässig.“ Bei den Fahrten dorthin handele es sich allerdings „um nicht begünstigte Tätigkeiten“. Michael Unglaube vom Hauptzollamt erklärt dazu: „Die Mengen an Gasöl, die für die Fahrten zu Demonstrationen verwendet werden, sind daher im Agrardieselentlastungsantrag in Abzug zu bringen.“ Heißt also: Für Traktorfahrten zu den Demos müssen die Bauern ihren Agrardiesel versteuern. Alle Tankbelege seien dafür stets aufzubewahren. Eine Quittung für die Landwirte kommt also noch, zumindest von der Steuer.