Senat lockert Testpflicht für Beschäftigte
Und damit kommen wir zum Senat, der auch gestern an seiner Taktik festhielt, das Virus und seine Mutanten durch maximale Verordnungsverwirrung zur Strecke zu bringen. Denn weil sich die Verwaltungen nicht einigen konnten, ob sie laut letzter Fassung verpflichtet sind, auch ihre Beschäftigten „mit direktem Kontakt zu Kundinnen und Kunden“ zweimal in der Woche zu testen, hob der Senat in seiner gütigen Weisheit diese Bestimmung gleich für alle auf, also auch für den Handel und die Gastronomie.