Senat lockert Testpflicht für Beschäftigte

Und damit kommen wir zum Senat, der auch gestern an seiner Taktik festhielt, das Virus und seine Mutanten durch maximale Verordnungsverwirrung zur Strecke zu bringen. Denn weil sich die Verwaltungen nicht einigen konnten, ob sie laut letzter Fassung verpflichtet sind, auch ihre Beschäftigten „mit direktem Kontakt zu Kundinnen und Kunden“ zweimal in der Woche zu testen, hob der Senat in seiner gütigen Weisheit diese Bestimmung gleich für alle auf, also auch für den Handel und die Gastronomie. Getestet werden müssen jetzt nur noch Beschäftigte, die „körperlichen Kontakt“ zu Kunden haben – also z.B. Bürgeramtsangestellte, die vor Verzweiflung weinende, terminsuchende Berlinerinnen tröstend in den Arm nehmen und knuddeln. Oder Kaufhausdetektive, die Ladendiebe bis zum Eintreffen der Polizei schon mal abtasten. Oder Bewährungshelfer, die ihren Schützlingen ein Abschiedsküsschen geben. Weiteren Beschlüsse für Berlin von gestern (alle Veränderungen hier):