Partys bis in den Morgen: Diese Lockerungen hat der Senat beschlossen

Zurück zum (im Herzen doch: wider den) tierischen Ernst: Kaum kommt der Sommer, macht sich Berlin frei. Der Berliner Senat hat am Dienstag weitere Lockerungen beschlossen. Die neue Verordnung gilt ab dem 18. Juni. Das steht drin:

+ Auf belebten Straßen muss keine Maske mehr getragen werden. Bislang war das – auch wenn’s kaum einer wusste – etwa Unter den Linden, auf der Tauentzienstraße und Sonnenallee, auf dem Kurfürstendamm oder auf dem Alexanderplatz Pflicht.

+ Das Alkoholverkaufsverbot zwischen 0 Uhr und fünf Uhr wird aufgehoben

+ Die „Tanzlustbarkeiten“ sind wieder da: Bis zu 250 Personen dürfen mit Negativ-Tests zusammen im Freien feiern

+ Veranstaltungen im Freien werden mit bis zu 1000 Menschen erlaubt, in Räumen bis zu 250 Menschen.

+ Hochzeiten, Geburtstagsfeiern oder Abschlusspartys dürfen ab jetzt im Freien mit bis zu 100 Menschen stattfinden, in Räumen mit bis zu 50.

+ Jahrmärkte und Volksfeste dürfen ab Freitag stattfinden. Spielhallen, Thermen und Saunen öffnen. Hallenbäder öffnen und Sport im Freien ist in großen Gruppen erlaubt.

+ Sexarbeit mit Geschlechtsverkehr bleibt bis 30. Juni verboten.