Airbnb-Angebote bleiben unkontrolliert

Apropos Touris: CP ist mal wieder wieder über die Airbnb-Seite gesurft. Bei den Empfehlungen für Berliner Unterkünfte war nicht ersichtlich, ob es es sich um legale oder illegale Angebote handelt. Seit Anfang Mai dürften nach dem neuen Gesetz über die Zweckentfremdung von Wohnraum eigentlich nur behördlich registrierte Vermieter ihr klein Häuschen anbieten – ausweislich einer Registriernummer. Doch wer sich mit ruhigem Gewissen (ist bekanntlich ein sanftes Ruhekissen) bei einem ordentlichen Vermieter zur Nacht betten will, findet bei Airbnb (wie auch bei Booking.com) keine Hinweise dazu. Ein Wunder ist das allerdings nicht. Denn wie sagte schon Sandra Obermeyer, Stadträtin in Mitte, zum Start der neuen Bestimmungen? Sie hoffe, „dass die Portalbetreiber mitmachen“. Da hat das Animationsprogramm wohl nicht so richtig gezogen.