Berliner Koalition will hartes Tierschutzgesetz

Eine Nachricht nicht nur für Nachtigallen: „Die Koalition wird in Berlin ein Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen einführen“, heißt es im Koalitionsvertrag (S. 155) – jetzt ist der Referentenentwurf des „BlnTSVKG“ aus dem Haus des Justiz- und Verbraucherschutzsenators Dirk Behrendt fertig und den beteiligten Berliner Institutionen zu Stellungnahme zugeschickt worden. Zur Begründung heißt es u.a.: „Tiere können naturgemäß nicht selbst Klage erheben.“ Das sollen für sie deshalb jetzt Organisationen übernehmen, Voraussetzung u.a.: Sie müssen seit mindesten fünf Jahren aktiv sein. Es soll „das härteste Tierschutzgesetz Deutschlands“ werden, heißt es in der Verwaltung – es beschränkt die Tierschützer nicht nur auf Feststellungsklagen, wie in anderen Bundesländern: Sie bekommen vollständige Akteneinsicht, ihre Widersprüche und Anfechtungsklagen haben aufschiebende Wirkung.